Steuerentlastung durch „Home-Office Pauschale“
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 immer mehr Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten. Durch die vermehrte Arbeit in den eigenen vier Wänden werden im Jahr 2020 auch die Kosten für Strom, Wasser, Telefon, Internet und Heizung um einiges höher ausfallen als in den Vorjahren.
Normalerweise werden die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann von der Finanzverwaltung anerkannt, wenn dieses ausschließlich beruflich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Lesen Sie hierzu auch unseren Steuertipp zum häuslichen Arbeitszimmer.
Aus diesem Grund plant die Bundesregierung, mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Home-Office-Pauschale einzuführen, um steuerpflichtige Arbeitnehmer zu entlasten.
Am 07.12.2020 hat sich die Koalition auf finale Details dieser Pauschale wie folgt geeinigt:
Geplant ist demnach, dass für jeden Arbeitstag im Home-Office ein Betrag von 5 € als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Als Höchstbetrag für diese Home-Office-Pauschale sollen 600 € jährlich als Abzug möglich sein.
Die Home-Office-Pauschale soll jedoch nicht zusätzlich zu der bisher geltenden Werbungskostenpauschale von 1.000 € gewährt werden, sondern wird in diese mit eingerechnet. Die Werbungskostenpauschale wird bei Ermittlung der Einkommensteuer pauschal abgezogen und mindert die Steuerlast.
Daher profitieren von dieser Pauschale auch nur Steuerpflichtige, die bereits ohne Home-Office-Pauschale oder mit Hilfe dieser Werbungskosten über 1.000 € im Jahr abziehen können.
(Stand: 10.12.2020)
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