Kindergartenbeiträge: Kein Abzug in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse
Der BFH hat mit Beschluss vom 14.04.2021, Az. III R 30/20 entschieden, dass die Kindergartenbeiträge, die als Sonderausgaben abziehbar sind, um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen sind.