Mini-Job – Steuervorteil durch Rentenversicherungsbeiträge?
Der Arbeitgeber muss für einen Mini-Job pauschal 15 % des Arbeitslohns an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten. Bei einem Mini-Job im Privathaushalt sind es nur 5 %. Diese Beiträge werden als Altersvorsorgeaufwendungen (steuerfreier Arbeitgeberanteil) in die Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10 eingetragen