Verpflegungspauschale bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte – Was gilt?
Der BFH hat mit Urteil vom 12.07.2021, Az. VI R 27/19 entschieden, dass eine Kürzung der Verpflegungspauschalen im Falle einer Mahlzeitengestellung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.