Keine Steuerermäßigung für Berechnungen eines Statikers - Gerichtsurteil
Der BFH hat mit Urteil vom 04.11.2021, Az. VI R 29/19 entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung eines Statikers (im Streitfall: Statische Berechnung) auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung notwendig war.